Anordnungsmodell: der Kanton Bern hat den neuen Übergangstarif festgesetzt!

 
 
Liebe VBP Mitglieder,
 
Wir freuen uns euch pünktlich zum Auftakt des Anordnungsmodells das untenstehende Schreiben des Gesundheitsamts der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), Bern, das uns heute erreicht hat, weiterzuleiten.
 
Mit kollegialen Grüssen,
 
Miriam Brintzinger und Jutta Schneider-Ströer
Co-Präsidium VBP
 
 
 
——————————————————————————————————————————-

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit informieren wir Sie über die Verfügung des Gesundheitsamts der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) vom 28. Juni 2022 betreffend provisorischer Tarife für Leistungen der psychologischen Psychotherapie: Gesundheitsversorger (be.ch)

Ab dem 1. Juli 2022 können Leistungen der psychologischen Psychotherapie gemäss Artikel 11b Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) mit einem provisorischen Tarif in der Höhe von CHF 2.58 pro Minute abgerechnet werden. Dazu zählen Leistungen von zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemäss Artikel 50c Krankenversicherungsverordnung (KVV) und von zugelassenen Organisationen gemäss Artikel 52e KVV, welche im Kanton Bern auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden.

Wir bitten Sie, diese Information an Mitglieder, Betroffene oder Interessierte weiterzuleiten.

Die französische Version der Verfügung werden wir in einer Woche ebenfalls auf unserer Webseite publizieren.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und freundliche Grüsse

Freundliche Grüsse

 Dominik Hadorn, wissenschaftlicher Mitarbeiter

+41 31 633 79 86 (direkt), dominik.hadorn@be.ch